Arbeitsschutz
Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – verpflichtet Arbeitgeber, sich regelmäßig von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Fragen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallprävention beraten zu lassen.
Was die Experten dabei für Aufgaben zu erledigen haben, regelt seit dem 1. Januar 2011 die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Unterweisung seiner Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Unterweisungen sind grundsätzlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen durchzuführen. Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen (laut DGUV Vorschrift 1 mind. einmal jährlich)
Die Arbeitssicherheit ist ein wesentliches Element zur Sicherstellung einer gefährdungsfreien Arbeitsumgebung im Unternehmen. Hierbei geht es nicht nur um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der Arbeitssicherheit, sondern um Optimierung und Förderung der Ressourcen im Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilungen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 u. 6 ArbSchG) durch den Arbeitgeber zu erstellen. Sie stellt die Grundlage aller erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Je nach Art der Gefährdung (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen) ist sie unter Umständen vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.
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