Seit 1998 ergeben sich durch die Baustellenverordnung (BaustellV) für Bauherren gravierende Änderungen. Werden beispielsweise Arbeitnehmer mehrerer Firmen beschäftigt oder greifen andere der unten genannten Kriterien, gelten sie als Arbeitgeber; es greifen Gesetze und Verordnungen, die eine behördliche Überwachung einbeziehen. Der SiGeKo achtet auf die Einhaltung aller Prozesse und erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)für die Baustelle.
Mit der Übernahme dieser Aufgaben durch uns erfüllen Sie die Verpflichtungen (lt. Baustellenverordnung) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.