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Sicherheitskoordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Seit 1998 ergeben sich durch die Baustellenverordnung (BaustellV) für Bauherren gravierende Änderungen. Werden beispielsweise Arbeitnehmer mehrerer Firmen beschäftigt oder greifen andere der unten genannten Kriterien, gelten sie als Arbeitgeber; es greifen Gesetze und Verordnungen, die eine behördliche Überwachung einbeziehen. Der SiGeKo achtet auf die Einhaltung aller Prozesse und erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für die Baustelle.

Mit der Übernahme dieser Aufgaben durch uns erfüllen Sie die Verpflichtungen (lt. Baustellenverordnung), einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.

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