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Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung. Sie sind ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes, erfüllen ihren Zweck aber nur, wenn Brandschutzverantwortliche sie richtig erstellen und immer auf dem aktuellen Stand halten.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Die Forderung ergibt sich aus dem Brandschutznachweis.

Anforderungen an Feuerwehrpläne

Brand_und_Arbeitsschutz_Bartsch

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten.

Erstellung nach DIN 14095 / DIN 14034-6 / GUV-V A 8 unter Berücksichtigung von besonderen Abweichungen bzw. Ergänzungen durch die örtliche Feuerwehr.

Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen