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Arbeitsschutz - Brandschutzartikel / Service

Brandschutzbeauftragter - Feuerlöscher

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Sicherheitskoordination - Sport und Spielgeräteprüfung

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Brandschutz

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In der Brandschutzorganisation eines Unternehmens nimmt der Brandschutzbeauftragte eine besondere Stellung ein. Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb. Er unterstützt und berät den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in allen drei Arten des Brandschutzes (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen. Diese Aufgaben sind die allgemeinen und übergreifenden Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten. Seine Pflichten und Aufgaben lassen sich jedoch noch weiter konkretisieren.

Zuständigkeiten und Aufgaben in der Bestellung festlegen

Die Zuständigen und die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind durch den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in der schriftlichen Bestellung explizit festzulegen. Je konkreter dies erfolgt, umso einfacher und effizienter erfolgt später die Aufgabenerfüllung. Eine konkrete Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es in der Regel, die Brandschutzordnung, falls erforderlich, zu erstellen und zu aktualisieren. Ebenfalls als Basisaufgabe kann das Mitwirken des Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gesehen werden. Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der allgemeinen Ermittlung und Bewertung von Gefahren mit, die durch Brände und Explosionen bei dem Unternehmen auftreten könnten.

Einhaltung von Brandschutzbestimmungen

Eine zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei baulichen Veränderungen im Unternehmen. Der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer bzw. dessen Beauftragten bei der Anschaffung von Einrichtungen zu Löschen und bei der Wahl der Feuerlöschmittel. Der Brandschutzbeauftragte erstellt in der Regel auch das Brandschutzkonzept für das Unternehmen und setzt es in die Praxis um. Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert regelmäßig, ob alle Feuerwehrpläne, Rettungs- und Fluchtpläne, Alarmpläne und andere Notfallpläne aktuell sind. Der Brandschutzbeauftragte plant regelmäßige Übungen zur Räumung des Gebäudes.