Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplans an geeigneter Stelle, sofern Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Auch hier erstellen wir ihnen ein individuelles Angebot.
Ein Fluchtplan oder ein Rettungsplan wird nach DIN ISO 23601 (siehe unten) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8) erstellt und beinhält alle für den Nutzer notwendigen Angaben, die im Brand- bzw. Notfall für den Betrachter wichtig sind.
Selbstverständlich sollte sich bereits in Unterweisungen des Personals bzw. bei Übungen dieses Wissen angeeignet und optimiert worden sein (vgl. Brandschutz- und Sicherheitstraining). Auch Besucher oder Gäste haben bei entsprechendem „Studium“ des Fluchtplanes die Möglichkeit, sich über die bestehenden Fluchtwege, Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen, Erstehilfeeinrichtungen und Verhaltensregeln zu informieren.
Es ist wichtig, Fluchtpläne und Rettungspläne seitenrichtig darzustellen und anzubringen, um die Erkennbarkeit zu gewährleisten. Weiterhin ist der Standort des Planes so zu wählen, dass eine ständige und ausreichende Beleuchtung des Planes garantiert ist.
Im Zeitalter der Globalisierung ist es nur eine logische Folge, dass auch Brandschutzzeichen und Sicherheitsvorschriften künftig international einheitlich und verständlich sind. Mit dem Erscheinen der DIN ISO 23601 Ende des vergangenen Jahres als nationales Regelwerk für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen wird nun die DIN 4844-3 abgelöst. Mit der Übernahme von internationalen Normen als DIN-Normen stehen einige Änderungen in der Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten bevor. Die internationale Organisation für Normung (ISO) in der mehr als 150 Länder vertreten sind, darunter auch das DIN Deutsches Institut für Normung e.V., geht zeitgleich einer Vereinheitlichung von Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) nach. So werden momentan international die Sicherheitssymbole in der ISO 7010 überarbeitet und national die Arbeitsstättenregeln angepasst. Die genannte Norm soll der einheitlichen Darstellung von Sicherheitszeichen auch über die Arbeitsstätten hinaus dienen. Mit der Anfang 2010 erschienenen ISO 23601 wurde international bereits eine Grundlage für die Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen erschaffen.
Werden Flucht- und Rettungspläne aufgestellt, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass sie eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich die Versicherten im Gefahr- oder Katastrophenfall zu verhalten haben und am schnellsten in Sicherheit bringen können.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Ausnahmen ergeben sich aus
§ 4 Arbeitsstättenverordnung.
Aus dem Plan sollte ersichtlich sein, welche Fluchtwege der Versicherte von seinem Arbeitsplatz oder jeweiligen Standort aus zu nehmen hat, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, Sammelstellen zu kennzeichnen.